SiGeKo
Sicherheits- und SiGeKo Gesundheitsschutz Koordinator
Grundlage
Im Juli 1998 wurde in der Bundesrepublik die Baustellenverordnung in nationales Baurecht umgesetzt. Folgende neuen Aufgaben kommen auf den Bauherrn zu:
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes.
- Vorankündigung größerer Bauvorhaben bei den zuständigen Behörden.
- Bestellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinatoren.
- für die Planungsphase ( zur Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes auf der Baustelle )
- für die Ausführungsphase ( Überwachung und Kontrolle der Baustelle nach Sicherheits- u. Gesundheitsvorschriften, Überwachung der Bauabläufe )
- Zusammenstellung einer Unterlage ( Dokumentation ), in der für spätere Arbeiten am Bauwerk Angaben über eine mögliche gefährdungsfreie Ausführung gemacht werden.